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Lateinisch geflügelte Worte



(asl) Wenn wir die Reihe der am stärksten in die deutsche Rede eingeflossenen lateinischen geflügelten Worte erweitern, stossen wir bestimmt sehr bald auf das gern zitierte MENS SANA IN CORPORE SANO. Jeder Nichtlateiner versteht den Sinn, wird das Wort doch seit Turnvater Jahns Zeiten vor allem von Sportlehrern und Gesundheitspolitikerinnen sehr gerne ins Treffen geführt, wenn es gilt, ein schlagendes Argument für die Wichtigkeit der körperlichen Ertüchtigung zu finden: Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper. Allen Sportbanausen, die vielleicht das Geistige sogar höher werten als den Kör-per, wird damit zu verstehen gegeben, dass körperliche Gesundheit Voraussetzung für einen gesunden Geist sei. Im Grunde ist eine solche Interpretation natürlich eine Beleidigung aller Kranken und Invaliden… Wer nicht so weit gehen will, behauptet zumindest, körperliche Gesundheit garantiere geistige, was jedoch wiederum durch Beispiele leicht zu widerlegen wäre. Haben «die Römer» also für einmal etwas Unsinniges behauptet? Durchaus nicht.
Gehen wir AD FONTES – zu den Quellen (ein Ausdruck übrigens, dessen «Quelle» in der zitierten Form für einmal unbekannt ist): Der Autor des Zitats ist der römische Dichter Juvenal (um 60 –140 n. Chr.). Von ihm stammen übrigens auch weitere bekannte und weniger interpretationsbedürftige Worte wie PANEM ET CIRCENSES («Brot und Spiele») und DIFFICILE EST SATIRAM NON SCRIBERE («es ist schwer, da keine Satire zu schreiben»); auch der stets deutsch zitierte «weisse Rabe» (corvus albus) ist zu-erst bei Juvenal zu finden. In seinen Satiren (X, 356) finden wir nun den vollständigen Satz «Orandum est, ut sit mens sana in corpore sano». Das ergibt natürlich einen ganz anderen Sinn: «Man muss darum beten, dass in einem gesunden Körper auch ein gesunder Geist sei» – eben keine Selbstverständlichkeit! Die absolute – und absolut falsche – Behauptung, der körperlich Gesunde sei es deshalb automatisch auch geistig, ist also dadurch entstanden, dass einmal mehr der Kontext, der Zusammenhang, nicht beachtet wurde. AUDIATUR ET ALTERA PARS, man muss auch den anderen Teil hören, wäre man geneigt auszurufen – aber da lägen wir in der Sinngebung wiederum völlig falsch, denn diese Sentenz ist eindeutig nur juristisch zu verwenden. Bei der Rechtsfindung beide Seiten, Kläger und Angeklagte(n), an-zuhören, ist ein Grundprinzip des römischen Rechts. Dennoch: PRO DOMO («für das Haus», d.h. für die eigene Sache; das Wort wird nach einer Rede Ciceros zitiert) mögen Sportpädagogen, Geschäftsführerinnen von Fitness-Studios und Texter in PR-Agenturen, selbst wenn sie den Sinn missverstehen, ihr MENS SANA IN CORPORE SANO ruhig weiterhin anbringen. Mit der Kenntnis dieses lateinischen Wortes können sie nämlich gleich sozusagen ihre eigene mentale Fitness (dies der modernere Fachjargon) beweisen, und schliesslich: CUM GRANO SALIS («mit einem Körnchen Salz», d.h. unter bestimmten Voraussetzungen und in eingeschränktem Sinn) stimmt es ja doch!


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