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Vertrag oder Absichtserklärung?

Über die Rechtschreibreform gibt es keinen völkerrechtlich bindenden Vertrag
Richtigstellung der DEUTSCHEN SPRACHWELT


In der derzeit heftig geführten Diskussion um die mißlungene Rechtschreibreform hat sich der Irrtum ausgebreitet, daß ein Staatsvertrag bestehe, der die teilnehmenden Staaten verpflichte, die Rechtschreibreform umzusetzen. Die DEUTSCHE SPRACHWELT weist darauf hin, daß diese Auffassung falsch ist. Vielmehr besteht lediglich eine Absichtserklärung, die vor acht Jahren von Vertretern mehrerer Staaten unterzeichnet worden ist. Eine Absichtserklärung ist etwas völlig anderes als ein Staatsvertrag. Sie kann jederzeit aufgegeben werden. Mit dem Scheitern der Rechtschreibkommission ist die Absichtserklärung hinfällig. Außerdem haben die Kultusminister mit der geplanten Gründung eines "Rats für deutsche Rechtschreibung" die Grundlage der Absichtserklärung bereits verlassen. Für eine Rückkehr zur bewährten Rechtschreibung gibt es keinen staatsrechtlichen Hinderungsgrund.
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PRESSEMITTEILUNG
Thomas Paulwitz Schriftleiter der DEUTSCHEN SPRACHWELT
http://www.deutsche-sprachwelt.de

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Den vollständigen Text der Richtigstellung finden Sie hier:
http://www.deutsche-sprachwelt.de/nachrichten/neues_detail.php?id=92
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