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Welche Zukunft für die deutsche Sprache in EUropa?

Die Bedeutung des Deutschen als Arbeitssprache in der Europäischen Union ist besonders im Vergleich mit Englisch und Französisch noch ausbaufähig. Diese Feststellung stellt eine euphemistische Umschreibung des Tatbestandes dar. Denn im internen Dienstgebrauch der Gemeinschaftsorgane, allen voran der Kommission, spielt die deutsche Sprache, wie Markus Kürten 1) konstatiert, eine verschwindend geringe Rolle.

Während das Deutsche seit den Römischen Vorträgen authentische Vertragssprache und auch gleichberechtigte Amtssprache ist, die von den EU-Organen im Rechtsverkehr nach außen verwendet wird, findet die Kommunikation im inneren Gcschäftsbetrieb insbesondere der Kommission praktisch so gut wie nie auf deutsch statt - obwohl nach einer nicht veröffentlichten Protokollerklärung von 1993 nominell auch Deutsch neben (dem tatsächlich dominierenden) Englisch und (dem mittlerweile seltener verwendeten) Französisch als Arbeitssprache vorgesehen ist. Die unterschiedliche Sprach(en)regelung in den einzelnen Gemeinschaftsorganen basiert auf einer durch Verordnung erteilten Ermächtigung, in den Geschäftsordnungen festzulegen, wie die Sprachenfrage im einzelnen zu regeln ist. Die getroffenen Regelungen reichen von dem im Europäischen Parlament herrschenden sogenannten Vollsprachenregime bis zu einem aus Effektivitätsgründen auf drei Sprachen (Englisch. Französisch und Deutsch) reduzierten Arbeitsregime, bei dem in der Praxis Englisch bei weitem am häufigsten gesprochen wird.

Diese Entwicklung ist nicht etwa deshalb unbedenklich, weil hier der "unmittelbare Bürgerbezug" fehlt, wie Kürten meint. Die Sprachfrage ist ein Politikum ersten Ranges. und in Europa gilt nicht nur, daß maßgeblich (mit-)bestimmt, wer Nettozahler ist, sondern auch und vor allem, wer seine Sprache als Kommunikationsmittel und Träger je eigener spezifischer (Rechts-)Kultur durchzusetzen vermag: So wie gesprochen wird, wird auch gedacht und entschieden, wie die frankophone Arbeitspraxis der europäischen Gerichtsbarkeit beweist.

Nun ist einzuräumen, daß ungeachtet des im europäischen Primärrecht verankerten Prinzips der sprachlichen Gleichberechtigung der Mitgliedstaaten zur Vermeidung eines "babylonischen Sprachgewirrs", das heißt zur Herstellung und Bewahrung der Handlungsfähigkeit auch in sprachlicher Hinsicht, ein eingeschränktes Sprachregime bei der internen Arbeit unumgänglich ist. Nur darf dabei die deutsche Sprache, die in der Europäischen Union noch immer am weitesten verbreitete Muttersprache, nicht einfach unter den Tisch fallen.

Doch wie kann dies verhindert werden? Kürten setzt ebenso wie die Bundesregierung, die ein das Deutsche einschließendes Drei-Arbeitssprachen- Regime als Mindeststandard anstrebt, auf Sprachkurse des Goethe-Instituts für Bedienstete der EU sowie gezielte Personalpolitik. So richtig und wichtig diese Maßnahmen sind, sie ersetzen nicht eine ebenso umsichtig wie zielstrebig zu betreibende Sprachpolitik als Element deutscher Außen- und Europapolitik. Aber eine solche ist nicht einmal in Ansätzen erkennbar. Kürten verspricht sich große Chancen zur Änderung der Situation durch die EU-Ost-Erweiterung. Diese führt allerdings nicht ohne weiteres zu einer Stärkung der deutschen Sprache. Schon die Beitrittsverhandlungen wurden ganz überwiegend, wenn nicht ausschließlich in Englisch geführt, und auch die in Brüssel tätigen Beamten der Beitrittsstaaten bedienen sich hauptsächlich der englischen Sprache.

Die mit der EU-Ost-Erweiterung verbundene Chance, in einer konzertierten Aktion Deutschlands, Österreichs und der Beitrittsländer Deutsch als dritte Arbeitssprache in einer verbindlichen Regelung zu etablieren, ist verpaßt worden. Doch was will man von der politischen Klasse eines Landes erwarten, die sich (von wenigen rühmlichen Ausnahmen abgesehen) der Bedeutung der eigenen Sprache seit langem nicht mehr bewußt ist, sie weder im In- noch im Ausland pflegt, sondem - wie die Rechtschreibreform und die als "brain-up" titulierte "Bildungsinnovation" exemplarisch zeigen - entweder verhunzt oder gar nicht mehr gebraucht. Im übrigen fürchtet diese politische Klasse offenbar nichts mehr als den Vorwurf, "einem irgendwie gearteten deutschen Machtstreben oder deutschen Kulturimperialismus das Wort zu reden". Kürten setzt sich darüber hinweg und fordert mit guten Gründen die Anerkennung und Praktizierung des Deutschen als dritte Arbeitssprache. Denn ohne Deutsch und Französisch als gebräuchliche weitere Sprachen in den Institutionen Europas dürfte das Englische endgültig zur europäischen Lingua franca werden. Der auf Sprachenvielfalt angewiesenen kulturellen Vielfalt, die den eigentlichen Reichtum Europas bildet, würde damit schwerer Schaden zugefügt.
Von Christian Hillgruber, Oktober 2004 [Buchbesprechung ]
1) Markus A. Kürten: Die Bedeutung der deutschen Sprache im Recht der Europäischen Union. Verlag Duncker & Humblot. Berlin 2004. 180 S., 64€

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